Gesundheit • 02. Mai 2018 • 3 Min. Lesezeit
Trinkwasserprobenentnahme
Eine Trinkwasseruntersuchung oder auch Trinkwasserprobenahme erfolgt in einem ganz bestimmten Verfahren gemäß der Trinkwasserverordnung. Wer selbst wissen will, was bei ihm daheim aus dem Hahn kommt, sollte bei der Auswahl des Prüflabors auf ganz bestimmte Qualifikationen achten.
Probenehmer - spezielle Ausbildung vor einer Akkreditierung
Nach den gesetzlichen Vorgaben hat ein Probenehmer für Trinkwasser eine Ausbildung zu absolvieren. In einer Grundschulung lernt der zukünftige Probenehmer nicht nur die theoretischen Grundlagen der Wasseranalyse im Sinne der Trinkwasserverordnung. In der Praxis geht es unter anderem um:
- die Sensorikschulung
- die richtige Auswahl von Gefäßen zur Probeentnahme
- Fragen der Handhabung von Proben und deren Transport
- die Grundlagen einer mikrobiologischen Untersuchung
- die Grundlagen einer chemischen Untersuchung
- die Fragen, an welchen Stellen und in welcher Anzahl die Probenahme zu erfolgen hat
Was sich dabei zunächst einfach anhören mag, ist im Einzelfall sehr anspruchsvoll. Bei einer Trinkwasserprobenahme muss exakt die richtige Wassermenge entnommen werden. Manche Proben müssen sofort mit bestimmten Chemikalien versetzt werden, um die Stabilität der Probe sicherzustellen. Um bestimmte mikrobiologische Parameter zu prüfen, muss die Probe möglicherweise abgeflammt werden.
Beim Abfüllen der Probe muss vermieden werden, dass es zu einem Austausch von Gasen aus der Umgebung kommt. Verwendete Glas- oder Kunststoffflaschen müssen sterilisiert werden und weisen eine bestimmte Auskleidung mit Folien aus Aluminium auf. Weiterhin legt die Anlage 5 zur Trinkwasserverordnung fest, auf welche Stoffe und Eigenschaften zu prüfen ist, um die standardisierte Wasseranalyse im Sinne der Trinkwasserverordnung sicherzustellen. Bei dieser Prüfung auf Stoffe geht es insbesondere darum, ob bestimmte Grenzwerte eingehalten werden.
Akkreditierte Prüflabore
Eine Trinkwasserprobenahme darf nur von akkreditierten Prüflaboren vorgenommen werden. Diese Akkreditierung erteilen auf Antrag oberste Landesbehörden oder von diesen benannte Stellen an private Unternehmer. Diese Labore haben nach § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung folgenden Voraussetzungen einzuhalten, um die bundesweite Akkreditierung zu erlangen:
- Sie prüfen nach Anlage 5 der Trinkwasserverordnung
- Sie arbeiten nach den allgemeinen Regeln der Technik
- Sie verfügen über eine interne Qualitätssicherung
- Sie beteiligen sich mindestens einmal jährlich an einem externen Qualitätssicherungsprogramm
- Sie verfügen über hinreichend qualifiziertes Personal
Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist in regelmäßigen Abständen durch die obersten Landesbehörden zu überprüfen.
Beauftragt ein akkreditiertes Prüflabor einen externen Probenehmer - zum Beispiel, weil dieser an Ort und Stelle ist - sind auch dafür bestimmte Voraussetzungen vorgesehen. Der Externe muss entsprechend geschult werden, in das Qualitätsmanagement des Prüflabors einbezogen werden, vertraglich zur Probenahme verpflichtet werden, durch Arbeitsanweisung in bestimmter Weise geführt werden und an Audits sowie internen Weiterbildungen teilnehmen.
Bedeutung der Trinkwasseranalyse
Nicht nur private Haushalte beauftragen entsprechende Entnahmen, um über die Trinkwasserqualität informiert zu sein. Vielmehr sieht die Trinkwasserverordnung für bestimmte Großanlagen eine regelmäßige Trinkwasserprobenahme vor. Dabei stehen insbesondere solche Anlagen im Mittelpunkt des Interesses, bei der gewerblich oder öffentlich Trinkwasser abgegeben wird und es dabei zu einer Erwärmung von Wasser zum Beispiel über Duschen kommt. Hintergrund ist der Kampf gegen die Legionellen, die sich bevorzugt im Zusammenhang mit warmem Wasser zum Beispiel in Duschköpfen absetzen. Legionellen sind Bakterien, die eine schwere Erkrankung (Legionärskrankheit) auslösen können.